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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Frankfurt am Main, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in Frankfurt am Main sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind,finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von free-air-parking.de schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von free-air-parking.de ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Vertragspartner sind der Kunde und free-air-parking.de. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er free-air-parking.de gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern free-air-parking.de eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

free-air-parking.de ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von free-air-parking.de gegenüber Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von free-air-parking.de allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 % anheben. Die Rechnung von free-air-parking.de ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. free-air-parking.de ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von free-air-parking.de aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt

free-air-parking.de räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat free-air-parking.de Anspruch auf angemessene Entschädigung. free-air-parking.de hat die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass free-air-parking.de kein Schaden oder der von free-air-parking.de entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. Sofern free-air-parking.de den Schaden konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgeltes. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der reservierten Leistungen von free-air-parking.de sind bei der Schadenberechnung zugunsten des Kunden in Abzug zu bringen. Die vorstehende Regelung über die Entschädigung gilt auch, wenn der Kunde die gebuchte Leistung, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Leistungsbeginnes, verzichtet free-air-parking.de auf Entschädigungsansprüche. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann auch free-air-parking.de vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von free-air-parking.de die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür bestimmten Frist geleistet, so ist free-air-parking.de ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Kunde und free-air-parking.de sind darüber hinaus jedoch berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten.

Als wichtiger Grund sind im Übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von free-air-parking.de sowie die berechtigte Besorgnis von free-air-parking.de, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Haftung für Fahrzeugschäden:
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem öffentlichen Parkplatzes erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. free-air-parking.de übernimmt keinerlei Haftung, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer eventuell ein Schaden auftritt. free-air-parking.de haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet free-air-parking.de für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem öffentlichen Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Haftung für Gepäckbeschädigung:
free-air-parking.de übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden, die im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service Gepäckstücken des Kunden von diesem selbstverschuldet oder nicht selbstverschuldet auftreten.

free-air-parking.de ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. free-air-parking.de haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Bei Schäden durch Immissionen Dritter ist free-air-parking.de vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von free-air-parking.de oder Dritter. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem öffentlichen Parkplatz verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustand Bericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren. Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an free-air-parking.de ab, soweit free-air-parking.de aus einem solchen Schadenereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird. Im Übrigen haftet free-air-parking.de auf Schadensersatz unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens free-air-parking.de. Für einfache Fahrlässigkeit haftet free-air-parking.de nur und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet free-air-parking.de nur, wenn free-air-parking.de das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Soweit die Haftung von free-air-parking.de ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von free-air-parking.de. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung Verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftungbeschränkt ist, in zwei Jahren.

VI. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Frankfurt am Main Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt am Main. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Frankfurt am Main als Gerichtsstand. free-air-parking.de ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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